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Die Fachkonferenz beschließt zu Beginn eines Schuljahres den je für die Doppeljahrgänge (5/6 + 7/8), sowie für Jahrgang 9 verbindlich geltenden Masterplan (siehe nebenstehenden Baustein). Diese weisen die in jedem Halbjahr zu bearbeitenden Kerninhalte bzw. Grundlagen aus und verdeutlichen die neben den damit verbundenen Kompetenzen ebenfalls die aus den Grundlagen, sofern diese nicht zum „Halbjahresthema“ erhoben sind, und Fachmethoden abzuleitenden Kompetenzen, sowie Aspekte des Kulturhistorischen Orientierungswissens. Die von der Fachlehrkraft ausgewählten Themen und Unterrichtssequenzen sind in ihrer Abfolge im Schuljahr nicht verbindlich (siehe Module), doch müssen sämtliche pro Schuljahr bzw. Doppeljahrgang im KC angegebenen Kompetenzen am Ende des Jahrgangs bzw. Doppeljahrgangs nachweisbar sein.
Gleiches gilt für den Schuljahrgang 10, der auf die in den Schuljahrgängen 5 bis 9 erworbenen Kompetenzen und Grundlagen aufbaut, diese vertieft und durch selbstständiges Lernen und Arbeiten ausbaut. Die vorgegebenen Inhaltsbereiche, Fachmethoden und Aspekte des Kulturgeschichtlichen Orientierungswissens sollen sich auch hier gegenseitig durchdringen. Zudem soll dem projektorientierten Arbeiten ausreichend Möglichkeit eröffnet werden.
Die schuleigenen Arbeitspläne des Gymnasium Himmelsthür in Hildesheim sollen hier als Anregung dienen (siehe rechte Spalte). Unter den Inhaltsbereichen wie beispielsweise unter: Bild des Menschen / Mensch finden Sie die Module auszugsweise.
Ziel: Am Ende der Unterrichtssequenz haben die Schülerinnen und Schüler die im Kerncurriculum definierten Kompetenzen erworben!
ROLF BEHME, 2013